AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Lieferung und Zahlung

Die Auslieferung erfolgt gegen Vorauszahlung oder per Verrechnungsscheck ohne Abzug bei Lieferung am Lieferort des Käufers/Bestellers, sofern der Spediteur diese Dienstleistung anbietet. Bei größeren Bestellmengen werden durch den Käufer/Besteller 30% Vorkasse geleistet und 70% des Rechnungsbetrages per Bankbürgschaft gedeckt. Die 70% des Rechnungsbetrages werden vor Warenübergabe auf das Geschäftskonto des Verkäufers überwiesen. Lieferung bedeutet Anlieferung mit Abladen am Fahrzeug, befahrbare Anfuhrstraße vorausgesetzt. Die Ware ist kurzfristig ab Lager lieferbar. Über bestellte Ware, die nicht vorrätig ist, erhält der Käufer/Besteller eine Auftragsbestätigung, mit dessen Erhalt der Käufer an die Abnahme gebunden ist. Der Verkäufer haftet nicht für Lieferausfall bei mangelnder Selbstbelieferung. Die Abnahme nur einer Teilmenge oder die Ablehnung der bestellten und gelieferten Ware ist nicht möglich. Die Preise unterliegen den USD-  Währungsschwankungen, den sich verändernden Einkaufs- und Transportpreisen sowie den inländischen Preisveränderungen und werden diesen gegebenenfalls angepaßt. Lieferungen und Termine gelten gegenüber Kaufleuten nur annähernd, es sei denn, daß diese ausdrücklich vom Verkäufer als verbindlich bezeichnet wurden. Hat der Verkäufer die Einhaltung eines Termins oder einer Frist zugesichert und gerät er mit der Lieferung/Leistung in Verzug, so muß der Käufer/Besteller dem Verkäufer schriftlich eine Nachfrist von einer Woche setzen. Wenn der Verkäufer an der Erfüllung seiner Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren außergewöhlichen Umständen wie Betriebsstörung, behördliche Eingriffe, Verzögerung in der Anlieferung der Ware, Energieversorgungsschwierigkeiten oder durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote, Verkehrsführungen, Wartezeiten am Lieferwerk, Schiffsverspätung und Maschinenschäden gehindert wird, so verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist im angemessenen Umfange. Wird durch die o.a. Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird der Verkäufer von der Lieferverpflichtung frei. Verlängert sich in o.a. Fällen die Lieferungs- oder Leistungszeit oder wird der Verkäufer von den Lieferverpflichtungen frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadenersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Käufers/Bestellers. Treten die vorgenannten Umstände beim Käufer/Besteller ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen und Rücktrittsrechte auch für seine Abnahmeverpflichtung. Auf die o.g. Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer/Besteller unverzüglich benachrichtigt.

 

2. Gefahrenübergang

Mit der Übergabe der Ware durch den Spediteur/Überbringer an den Abnehmer am Lieferort oder bei Übernahme des Transporteurs des Käufers/Bestellers am Lager des Verkäufers geht die Gefahr an den Käufer über. Wenn die Zustellung aus vom Käufer/Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Käufer/Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über.


 


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